Kennzeichnungspflicht Katzen
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Duisburg
Seit dem Inkrafttreten der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der Stadt Duisburg am 25. September 2012 gilt eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit Freigang. Ziel dieser Regelung ist der Schutz von Tieren, die Eindämmung unkontrollierter Vermehrung und die Vermeidung von Tierleid.
Was besagt die Verordnung?
Laut § 11 Abs. 3 der städtischen Ordnungsbehördlichen Verordnung müssen alle Katzen,
denen Freigang gewährt wird:
- kastriert sein
- dauerhaft gekennzeichnet werden (mittels Mikrochip oder Tätowierung)
Diese Pflicht gilt ab einem Alter von 5 Monaten. Auch Personen, die freilebende
Katzen regelmäßig füttern, gelten laut Verordnung als Katzenhalter*innen und
unterliegen damit denselben Pflichten.
Ausnahmen möglich – aber streng geregelt
In besonderen Fällen kann auf Antrag eine Ausnahme von der Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht genehmigt werden (§ 11 Abs. 4). Dies ist nur dann möglich, wenn
ein berechtigtes Interesse an der Fortpflanzung besteht und gleichzeitig die Kontrolle
und Versorgung der Jungtiere glaubhaft dargelegt werden kann.
Warum diese Regelung wichtig ist
Jedes Jahr landen unzählige Katzenbabys – meist ungewollt – in Tierheimen oder führen
ein kurzes, oft leidvolles Leben auf der Straße. Durch die Kastrationspflicht soll:
- die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen verhindert werden
- das Leid durch Krankheit, Hunger und Verletzungen reduziert werden
- der Tierschutz nachhaltig gestärkt werden
Empfehlung: Registrierung bei FINDEFIX oder TASSO
Das Tierschutzzentrum Duisburg e. V. empfiehlt, die gekennzeichneten Tiere zusätzlich
in einem Haustierregister wie FINDEFIX (Deutsches Haustierregister) oder TASSO zu
registrieren.
Nur so kann ein Fundtier bei Verlust oder Unfall eindeutig identifiziert und seiner Halterin oder seinem Halter schnell und sicher zurückgegeben werden.
Die Registrierung ist kostenlos und bietet einen wertvollen Schutz im Ernstfall.
Achtung: Wildkatzen ≠ Streuner
Immer wieder werden sogenannte „wilde Hauskatzen“ oder „Streuner“ mit echten
Wildkatzen verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Tierarten:
- Freilebende Hauskatzen stammen ursprünglich von domestizierten Katzen ab
und haben keinen Besitzer – sie sind aber keine Wildtiere. - Wildkatzen (Felis silvestris) sind in Deutschland streng geschützt und
unterscheiden sich äußerlich deutlich, z. B. durch einen buschigen Schwanz mit
breiten, geschlossenen schwarzen Ringen.
Bitte melden Sie Sichtungen von echten Wildkatzen oder verletzten Tieren dem
zuständigen Naturschutz- oder Veterinäramt.
Ihre Verantwortung zählt!
Wenn Sie einer Katze Freigang ermöglichen oder regelmäßig Streunerkatzen füttern,
übernehmen Sie Verantwortung. Bitte handeln Sie im Sinne des Tierschutzes und lassen
Sie die Tiere:
- kastrieren
- kennzeichnen
- registrieren
So helfen Sie mit, das Katzenelend in unserer Stadt nachhaltig zu reduzieren.
Für Fragen oder Informationen zur Unterstützung bei der Kastration freilebender Katzen:
info@duisburger-tierheim.de
Fragebögen
Downloads
Fragen
Fragen zur Vermittlung?
E-Mail: info@duisburger-tierheim.de
Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung – gemeinsam finden wir das passende Tier für Sie!