Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
im Stadtgebiet Duisburg (Sicherheits- und Ordnungsverordnung) vom 25.09.2012

§ 11 Tierhaltung *6

(3) Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.
Als Katzenhalter*in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(4) Auf Antrag können im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen des Absatzes (3) zugelassen werden, wenn die Interessen der Katzenhalter*innen die durch diese Verordnung geschützten öffentlichen Interessen nicht nur geringfügig überwiegen. Dieses ist insbesondere der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse der Katzenhalter*innen an der Fortpflanzung ihrer Katze besteht und eine Kontrolle und Versorgung der Katzenjungen glaubhaft dargelegt wird.

Das Tierschutzzentrum Duisburg e. V. empfiehlt, Katzen neben der Kastration und Kennzeichnung auch beim Deutschen Haustierregister FINDEFIXoder bei TASSO registrieren zu lassen. Nach Registrierung kann ein Fundtier der Tierhalterin/dem Tierhalter durch Auslesen des Chips zugewiesen werden.

*6 Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 6 vom 28.02.2019, S. 59
§ 11 Abs. 3 und 4 zusätzlich eingefügt.


Presse WAZ und RP (2018):

Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen

Das Tierschutzzentrum Duisburg e. V. weist hier auch auf je einen Artikel der Lokalausgaben Duisburg der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) und der Rheinischen Post (RP) zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen hin. Die Regelung zu der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht soll als Verordnung der Stadt Duisburg im Frühjahr 2019 in Kraft treten.

Wilde Hauskatzen (auch freilebende Katzen oder Streuner genannt) dürfen nicht mit den in Mitteleuropa beheimateten Wildkatzen verwechselt werden. Wildkatzen sind laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Bei ihnen sind die schwarzen Ringe des buschigen Schwanzes breit, klar abgesetzt und geschlossen.

WAZ Duisburg

Tiere

Kastrationspflicht für Hauskatzen gilt in Duisburg ab 2019

Theresa Langwald

Die Anzahl wild lebender Katzen in Duisburg und Umgebung nimmt zu. Um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, hat die Stadt eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Hauskatzen beschlossen.

Foto: Julian Stratenschulte

Die Anzahl wild lebender Katzen in Duisburg und Umgebung nimmt zu. Um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, hat die Stadt eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Hauskatzen beschlossen.

Duisburg.   Ab Frühjahr 2019 sollen Katzenhalter ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen lassen. Duisburg geht damit gegen die unkontrollierte Vermehrung vor.

Katzenhalter müssen ab dem Frühjahr 2019 ihre Katzen kastrieren und registrieren lassen. Für die Kosten sollen sie selber aufkommen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wurde Anfang der Woche im Rat genehmigt. Darin heißt es: „Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz.“ Nun muss die Stadtverwaltung eine entsprechende Satzung ausarbeiten. „Schwierig wird es in etwa“, so Gerhard Schwemm, Geschäftsführer der Grünen in Duisburg, „zu definieren, wer bei freilebenden Katzen für die Kastration zuständig sei.“

Doch genau mit diesen Freiläufern hat Duisburg ein Problem: „Bei meiner Mutter im Garten sind circa acht, neun Katzen und ihre Babys. Die werden von Tag zu Tag mehr. Was soll ich machen? Die tun mir Leid“, teilte eine Duisburgerin ihre Beobachtung in dem sozialen Netzwerk Facebook. „Die Anzahl wilder Katzen in Duisburg hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen“, so Monika Lange, erste Vorsitzende des Vereins Tierschutzzentrum.

Für Duisburg kursieren Zahlen im sechsstelligen Bereich

Wieviele es tatsächlich sind, kann niemand genau sagen. Tierschutzverbände haben statistisch berechnet: „Nicht kastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft. So können in sieben Jahren bis zu 420 000 Tiere entstehen.“

Monika Lange hält diese Rechnung für realistisch: „Für Duisburg kursieren mittlerweile Zahlen im sechsstelligen Bereich. Aber wenn Katzen nicht an eine feste Futterstelle gebunden sind, dann sieht man sie auch nicht. Das sind scheue, verwilderte Hauskatzen, denen die Bindung zum Menschen fehlt“, so die Tierschützerin.

Eine Kastration kann bis zu 150 Euro kosten

Die Kastration und Kennzeichnung der Tiere war bisher Privatsache. Genaue Zahlen darüber gibt es nicht. Nun werden Katzenhalter in die Pflicht genommen: Tiere, die keine reinen Stubentiger sind, sondern Freigang haben, müssen ab Frühjahr 2019 kastriert und registriert werden. Die Registrierung per Mikrochip im Hals, Tätowierung am Ohr oder Knipping an der Ohrspitze wird gemacht, um schnell erkennen zu können, ob ein Tier den operativen Eingriff bereits hinter sich hat.

Die Kosten von zwischen 50 und 150 Euro, je nach Maßnahme und Tierarzt, tragen die Katzenhalter selbst. Ein Betrag, den nicht jeder mal eben schnell aufbringen kann: „Sonderkonditionen für Menschen, die die Kosten nicht alleine tragen können, müssen nun ausgearbeitet und in der Satzung formuliert werden“, sagt Gerhard Schwemm.

Wilde Katzen sind ein echter Kostenpunkt

Ebenfalls ist noch nicht geklärt, inwiefern Tierschutzverbände unterstützt werden. Derzeit beantragen viele von ihnen Mittel aus dem „Förderprogramm Katzenkastration“ des Landes NRW. Doch diese decken nur einen Teil der Behandlungskosten, den Rest finanzieren die Vereine durch Spenden – bei wilden Katzen ein echter Kostenpunkt.

Nicht nur deshalb macht Monika Lange darauf aufmerksam: „Wilde Katzen sind territoriale Tiere. Sie halten ihr Gebiet frei von anderen Katzen. Deshalb ist es wichtig, sie wieder genau dort auszusetzen, wo man sie gefunden hat.“

Quelle: WAZ Duisburg vom 06.10.2018, 10:00 Uhr, Theresa Langwald

Rheinische Post – Online

Tierschutz: Grüne wollen Kastrationspflicht für Katzen

Die Ratsfraktion fordert die Einführung einer kommunalen Katzenschutzverordnung. Sie soll eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen vorsehen. Zudem könnte sie das Tierheim finanziell entlasten.

Die Duisburger Grünen sagen der unkontrollierten Vermehrung von Katzen in Duisburg den Kampf an. Die Fraktion hat dem Stadtrat für seine kommende Sitzung eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der die Partei die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in Duisburg fordert.

„Diese Forderung ist nicht wirklich neu“, sagt Anna von Spiczak, Fraktionsvorsitzende der Duisburger Grünen. „In vielen Großstädten gibt es eine solche Satzung bereits.“ Und sie sei im Sinne des Tierschutzes auch sinnvoll, schließlich sei die Überpopulation von Katzen ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz. „Außerdem trägt die Einführung einer solchen Satzung zur Entlastung des Tierheims bei“, sagt von Spiczak. „Die Einrichtung lässt bereits jetzt regelmäßig streunende Katzen, die in ihre Obhut gegeben werden, kastrieren und kennzeichnen.“ Zwar machten die Tierärzte dem Heim dafür einen guten Preis, letztlich bleibe die Einrichtung aber viel zu oft auf den Kosten sitzen. „Mit der Einführung entsprechender Regelungen auf kommunaler Ebene könnte man die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Tierheim für diese Ausgaben finanziell entschädigt wird.“

Streunende Katzen litten häufig an Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für das Leben in der Wildnis geeignet sei, heißt es im Antrag der Grünen. Zudem belaste eine Katzen-Überpopulation auch das Ökosystem an sich, da sie andere Arten bedrohe. Zu beobachten sei das beispielsweise bei einzelnen Singvogelarten, bei denen die Anzahl der durch Katzen erlegten Tiere, die des Nachwuchses übersteigt.

Freilaufende Katzen in Leichlingen sollen demnächst
Tiere : Kastrationspflicht für Streuner

Von Spiczak verweist vor diesem Hintergrund auch auf das Fortpflanzungsverhalten der beliebten Haustiere. „Nicht kastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen“, sagt sie. „Selbst bei einer konservativen Rechnung von drei überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft.“ So könnten in nur sieben Jahren aus einem Katzenpaar bis zu 420.000 Tiere entstehen.

Dass das ein Problem ist, hat man andernorts in Nordrhein-Westfalen bereits erkannt. Die Grünen verweisen darauf, dass es allein in NRW mittlerweile 90 Kommunen gibt, die eine sogenannte Katzenschutzverordnung erlassen haben. Duisburg hinke da hinterher, sagt von Spiczak. „In diesen Vorordnungen ist geregelt, dass freilaufende Katzen kastriert und mittelst Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet werden müssen.“ Katzenhalter hätten laut dieser Verordnungen dafür Sorge zu tragen, bevor sie ihre Tiere ins Freie ließen. Als Halter gelte im übrigen auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stelle.

Auch das Land hat bereits reagiert. Um der unkontrollierten Fortpflanzung zu begegnen, habe NRW Förderprogramme aufgelegt, heißt es in der Beschlussvorlage der Grünen. Von diesen Geldern könnten die Tierheime profitieren. Voraussetzung zur Gewährung der Fördermittel sei aber das Vorhandensein einer Kommunalen Verordnung.

Quelle: RP Online vom 27.09.2018, 14:18 Uhr, Tim Harpers